Risikomanagement/Versicherungen
Das Risikomanagement der ETH Zürich umfasst die gesamte Institution und berücksichtigt potenzielle interne wie auch externe Risiken. Es orientiert sich an den international etablierten Standards für das Risikomanagement ISO 31000. In einem systematischen Prozess werden Risiken fortlaufend identifiziert, analysiert, dokumentiert und kontrolliert. In einem ganzheitlichen Ansatz werden auch Compliance-, Umwelt- und Beschaffungsrisiken erkannt. Das Risikomanagement der ETH Zürich bezweckt den Schutz der materiellen und immateriellen Werte, die den Erfolg der ETH Zürich ausmachen, insbesondere das Humankapital, die Infrastruktur und die Reputation.
Die ETH Zürich hat, basierend auf einem Bundesratsbeschlusses vom 19. Januar 2005, die Verpflichtung, ein Risikomanagement zu betreiben.
Die formalen Grundlagen für das Risikomanagement bilden:
- externe SeiteBundesgesetz über die Eidgen?ssischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz, Art. 35abis)
- Die Verordnung über das Finanz- und Rechnungswesen des ETH-Bereichs externe SeiteArt. 21 2b
- Die Weisungen über das Risikomanagement der ETH und der Forschungsanstalten
- Das Finanzreglement der ETH Zürich Art. 123 und 124
W?hrend dem Pr?sidenten die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement zuf?llt, liegt die Umsetzungsverantwortung beim Vizepr?sidenten Finanzen und Controlling. Die Risikomanagement Kommission unter dem Vorsitz des Vizepr?sidenten für Finanzen und Controlling ber?t den Pr?sidenten und die Schulleitung in allen Fragen des Risikomanagements, der Risikofinanzierung und der Versicherungen. Sie beschliesst das Vorgehen zu Risikoerhebung, -bewertung, -bew?ltigung und -controlling und überwacht
den Prozess.
Die Risikomanagement-Kommission ber?t den Pr?sidenten und die Schulleitung in Fragen des Risikomanagements, der Risikofinanzierung und der Versicherungen. Sie beurteilt periodisch die Risiko-, Schadens- und Versicherungssituation der ETH Zürich und unterstützt deren Einheiten bei der Koordination und Organisation des Risikomanagements.
Der Abschluss von Versicherungsvertr?gen ist eine subsidi?re Massnahme zur Vermeidung und Verminderung von Risiken.
Der Stab des Vizepr?sidenten Finanzen & Controlling koordiniert alle Versicherungspolicen mit Ausnahme der Personenversicherungen.
Beim Versicherungsabschluss sind die einschl?gigen Bestimmungen über das ?ffentliche Beschaffungswesen des Bundes zu beachten.
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Relevanter Artikel im Finanzreglement: Art. 125